Informationen: geplante Mehrwertsteuer-Senkung

Liebe Baufamilien,

gern informieren wir Sie zu der geplanten Senkung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 % für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020.

Grundtzliches:
Bei dem mit Ihnen geschlossenen Hausbauvertrag handelt es sich um einen Werkvertrag. Das bedeutet, dass unsere Leistung erst dann erbracht ist, wenn das Bauvorhaben fertig gestellt wurde. Der zum Zeitpunkt der Hausübergabe gültige Mehrwertsteuersatz ist auf die gesamte Leistung (Hausbauvertrag und Mehr-/Minderleistungen) anzuwenden, da es sich um eine einheitliche Leistung handelt.

Konzepthaus wird die Mehrwertsteuer-Senkung an seine Bauherren unter Berücksichtigung des Fertigstellungsdatums weitergeben.

Aus diesem Grund werden im Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020 alle Abschlagsrechnungen mit einem Mehrwertsteuersatz von 16 % berechnet.

Für Sie als unsere Bauherren hat die geplante Umsatzsteuersenkung – je nach Bearbeitungsstand des Bauvorhabens – daher folgende Auswirkungen:

Fertigstellung Ihres Bauvorhabens bis 30.06.2020:
Es bleibt alles wie bisher. Ihr Bauvorhaben wird mit 19 % Umsatzsteuer abgerechnet. Eventuelle Gutschriften, die nach dem 30.06.2020 noch erteilt werden, werden ebenfalls mit 19 % berechnet, da die Gesamtleistung vor der Senkung der Mehrwertsteuer fertiggestellt wurde.

Fertigstellung Ihres Bauvorhabens nach dem 01.07.2020:
Alle Bauvorhaben, die in dem Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 fertiggestellt werden, profitieren von dem gesenkten Mehrwertsteuersatz auf den kompletten Hauspreis.

Bei der Erstellung der Schlussrechnung werden alle Ratenrechnungen, die mit 19 % Mehrwertsteuer ausgestellt wurden, storniert und neu mit 16 % berechnet. Sie erhalten zusätzlich eine Aufstellung, aus der die stornierten/neu berechneten Abschlagsrechnungen hervorgehen und der daraus resultierende Differenzbetrag ersichtlich ist. In der Schlussrechnung wird somit die „zu viel gezahlte“ Mehrwertsteuer ausgewiesen und verrechnet.

Fertigstellung Ihres Bauvorhabens nach dem 01.01.2021:
Zum jetzigen Zeitpunkt ist geplant, dass der Mehrwertsteuersatz zum 01.01.2021 wieder auf 19 % angehoben wird.

Dies bedeutet für Sie, dass der nun wieder erhöhte Mehrwertsteuersatz auf die komplette Leistung Anwendung findet. Bei der Schlussrechnung werden alle mit 16 % Umsatzsteuer berechneten Raten storniert und neu mit 19 % berechnet. Sie erhalten auch hier zusätzlich eine Aufstellung, aus der die stornierten/neu berechneten Abschlagsrechnungen und der daraus resultierende Differenzbetrag ersichtlich sind.


Ihr KONZEPTHAUS-Team